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   VG Stuttgart, 21.09.2006 - 4 K 2576/06   

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VG Stuttgart, 21.09.2006 - 4 K 2576/06 (https://dejure.org/2006,11210)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.09.2006 - 4 K 2576/06 (https://dejure.org/2006,11210)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. September 2006 - 4 K 2576/06 (https://dejure.org/2006,11210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Wiedererlangung der ärztlichen Approbation nach Verurteilung wegen Abrechnungsbetruges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Arzt nach Widerruf; Erteilung einer vorläufigen ärztlichen Berufserlaubnis; Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit für die Ausübung des ärztlichen Berufes aufgrund betrügerischer Abrechnungen; Beginn des Zeitraums echter ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Keine Wiedererteilung der Approbation für einen wegen vielfachen Abrechnungsbetruges verurteilten Arzt

  • arztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Wiedererteilung einer Approbation als Arzt

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Widererteilung einer Approbation abgelehnt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wiedererteilung der Approbation wegen vielfachen Abrechnungsbetruges abgewiesen - Verurteilter Arzt ist nach nur eineinhalbjähriger Aufgabe seiner Arzttätigkeit die Approbation nicht wieder zu erteilen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.09.2006 - 4 K 2576/06
    Maßgeblich hierfür sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44/96 -) die konkreten Umstände, nämlich die Situation des Arztes im Zeitpunkt der Prognoseerstellung, und sein vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordener Charakter.

    Den Patienten, ihren Kassen oder den an der Finanzierung des Gesundheitswesens Beteiligten ist nicht deshalb ein höheres Maß an Gefährdung ihres Vermögens zuzumuten, weil sich die ferneren Berufsaussichten des Arztes ungünstig darstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.07.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98

    Approbation als Arzt; einschränkende Nebenstimmungen; Auflagen; Befristung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.09.2006 - 4 K 2576/06
    Denn eine Approbation als Arzt kann nicht unter Auflagen und anderen einschränkenden Nebenbestimmungen erteilt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.1998 - 3 C 4.98 -).
  • BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Approbation

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.09.2006 - 4 K 2576/06
    Unwürdig ist ein Arzt zur Ausübung des ärztlichen Berufs, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist (BVerwG, Beschl. v. 23.07.1996 - 3 PKH 4.96 -, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24

    Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen

    Soweit danach ein hinreichend langer innerer Reifeprozess erforderlich ist, um das verlorengegangene Vertrauen der Öffentlichkeit wiederzuerlangen (vgl. SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 37; NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 21), ist für dessen Beginn nicht erst an den Eintritt der Bestandskraft des Widerrufs der Approbation anzuknüpfen (so aber BayVGH, Urteil vom 15. Februar 2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59 und dem folgend VG Regensburg, Beschluss vom 15. Juni 2015 - RO 5 E 15.687 -, juris Rn. 24 f. m. w. N.; VG Stuttgart, Urteil vom 21. September 2006 - 4 K 2576/06 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit,

    Die hierfür als Begründung herangezogene Entscheidung des VG Stuttgart (Urt. v. 21. September 2006 - 4 K 2576/06 - juris Rn. 20) kann hingegen nicht überzeugen.
  • VG München, 12.04.2016 - M 16 K 15.3571

    Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs

    Die Rechtsprechung der süddeutschen Verwaltungsgerichte im Land Baden-Württemberg und im Freistaat Bayern knüpft bislang in aller Regel an den Zeitpunkt an, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig geworden oder in dem die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit tatsächlich eingestellt worden ist (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 - juris Rn. 59; VG Regensburg, U.v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 - juris Rn.65; VG Würzburg, U.v. 26.10.2009 - W 7 K 09.90 - juris Rn. 17 und 19; VG Freiburg, B.v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 -, juris Rn. 22; VG Stuttgart U.v. 21.09.2006 - 4 K 2576/06 - juris Rn. 20, 24).
  • VG Freiburg, 22.05.2007 - 1 K 1634/06

    Wiedererteilung der ärztlichen Approbation nach Straftat

    Im Fall der Wiedererteilung der Approbation ist daher durch eine Bewährungszeit außerhalb des Berufs unter Beweis zu stellen, dass der Betreffende wieder zur Berufsausübung würdig ist und daher wieder die Approbation erhalten kann (VG Stuttgart, Urt. v. 21.9.2006 - 4 K 2576/06- Juris).
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